AGB
Art. 1 – Auftragsumfang
Die Auftragnehmerin erbringt Beratungsdienst-leistungen für den Auftraggeber. Der Auftraggeber leistet hierfür ein Entgelt. Die Parteien definieren das Ziel der Beratung durch die Auftragnehmerin, im Rahmen eines Erstgesprächs. Der Auftraggeber erwirbt Beratungspakete von der Auftragnehmerin, welche die Leistung und den Umfang über eine definierte Dauer beinhalten. Das Auftragsvolumen wird in der Kundenrechnung erläutert und bildet einen festen Bestandteil dieser Vereinbarung.
Art. 2 – Honorar und Fälligkeit
Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Betrag im Voraus zu leisten.
Art. 3 – Spesen
Anfallende Spesen werden separat verrechnet und mit einem Zahlungsziel von maximal 10 Tagen in Rechnung gestellt.
Für Beratungen ausserhalb der Räumlichkeiten der Auftragnehmerin wird die Reisezeit zum Stundenansatz von CHF 250.00 verrechnet. Für Zugfahrten werden Halbtax-Tickets (1. Klasse), und für Autofahrten CHF 1.00/km zusätzlich verrechnet.
Art. 4 -Kosten im Kündigungsfall
Kündigt der Auftraggeber das Beratungsmandat vorzeitig, ist das Honorar gemäss Art. 1 bis 3, für bereits erbrachte Leistungen geschuldet.
Art. 5 – Sorgfaltspflicht
Die Auftragnehmerin untersteht der Sorgfaltspflicht gemäss Art. 398 OR.
Art. 6 – Geheimhaltung
Die Auftragnehmerin und deren Hilfspersonen verpflichten sich Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses über den Auftraggeber erfahren, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Art. 7 – Haftung
Die Auftragnehmerin schliesst jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus (Art. 100 OR).
Insbesondere ausgeschlossen wird jede Haftung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Empfehlungen der Auftragnehmerin an den Auftraggeber.
Art. 8 – Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Auftragserfüllung mit. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin insbesondere Informationen und Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind.
Art. 9 – Bereitschaftszeiten
Die Auftragsnehmerin gewähreistet eine Online-erreichbarkeit an 24 Stunden am Tag und 7 Tagen in der Woche. Die Reaktionszeit der Auftragsnehmerin kann jedoch bis zu maximal 48 Stunden betragen.
Art. 10 – Hotline
Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag 09:00 – 20:00 Uhr (MEZ)
Eingeschränkte telefonisch Erreichbarkeit
Montag – Freitag 20:00 – 08:59 Uhr, sowie Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage und Abwesenheiten infolge Krankheit, Unfall oder Urlaub.
Art. 11 – Konditionen
Alle Konditionen verstehen sich netto zzgl. MWST in Schweizer Franken, soweit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Art. 12 – Anpassungen
Gesetzliche Vorgaben wie Anpassungen der Teuerung, der MWST sowie Preisanpassungen etc. bleiben vorbehalten.
Art. 13 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung, eine dieser Bestimmung möglichst gleichbedeutende wirksame Regelung zu treffen.
Art. 14 – Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
Art. 15 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Das vorliegende Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Auftragsnehmerin.